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Braune Hängemappe mit Reiter, Aufschrift: Staatlich gefördert auf PC-Tastatur

Fördermittel für Fenster oder Steuerbonus

Beim Austausch Ihrer alten Fenster unterstützt Sie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Im Programm „Energieeffizient Sanieren“ hält sie Fördermittel für Fenster bereit. Gefördert werden sowohl Einzelmaßnahmen wie der Austausch von Fenstern und Fenstertüren, aber auch Komplettsanierungen. Diese sind meist dann nötig, wenn Sie einen bestimmten KfW-Effizienzhausstandard erreichen möchten. Eine Alternative zu den Fördermitteln der KfW beim Austausch Ihrer Fenster ist der Steuerbonus für Handwerksleistungen.

KfW-Fördermittel für Fenster

Damit Sie von der KfW Fördermittel für Fenster erhalten, müssen Sie einige wichtige Voraussetzungen erfüllen. Die geplanten Maßnahmen müssen zum einen technische Mindestanforderungen erfüllen. Zum anderen muss Ihr Haus vor 1995 gebaut sein.Treffen beide Voraussetzungen zu, haben Sie im Rahmen des KfW-Programms „Energieeffizient Sanieren“ zwei Möglichkeiten zur Förderung Ihres Fenster-Austauschs. Entweder wählen Sie einen zinsgünstigen Kredit bis zu 50.000 Euro. Oder Sie entscheiden sich für einen Zuschuss in Höhe von 7,5 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten. Zudem lassen sich die KfW-Programme oftmals mit Krediten Ihrer Hausbank kombinieren. Nähere Informationen zum Programm „Energieeffizient Sanieren“ finden Sie auf der Fördermittel-Berater-Seite der KfW.

Steuerbonus für Handwerksleistungen

Der Steuerbonus für Handwerksleistungen ist eine Alternative zu den KfW-Fördermitteln für den Fenster-Austausch. Ob Mieter oder Eigentümer: Für Handwerksleistungen in Ihrem Haushalt können Sie bis zu 6.000 Euro pro Jahr an Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Diese werden mit 20 Prozent gefördert. Das heißt, dass Sie bis zu 1.200 Euro von ihrer fälligen Einkommensteuer-Zahlung abziehen können. Gefördert werden handwerkliche Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Diese Förderung gilt also nicht nur für Fenster. Allerdings sind Aufwendungen im Rahmen einer Neubaumaßnahme nicht förderfähig. Zudem gilt der Steuerbonus nicht für Arbeiten, die bereits durch KfW-Maßnahmen gefördert werden.
 
Prüfen Sie deshalb im Einzelfall, ob Sie Fördermittel für Fenster in Anspruch nehmen oder sich für den Steuerbonus entscheiden. Als Fenster-Fachbetriebe beraten wir Sie gerne.

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